Häufige Fragen
Nein, alles funktioniert bequem aus der Ferne: Sie mailen mir Ihre Unterlagen oder laden sie im Formular hoch, erhalten ein Angebot, und nach Ihrer Zusage schicke ich Ihnen die beglaubigte Übersetzung per Post. Fragen kläre ich gern telefonisch oder per E-Mail. Persönliche Abgabe- oder Abholtermine biete ich nicht an.
In den meisten Fällen nicht. Ein deutlicher Scan oder ein scharfes Handyfoto genügt für Angebot und Übersetzung. Im Bestätigungsvermerk wird festgehalten, ob der Übersetzung ein Original oder eine Kopie zugrunde lag. Möchten Sie mir trotzdem ein Original schicken, kündigen Sie die Sendung bitte vorher an und nutzen Sie ein Einschreiben.
Standardurkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunden sind in der Regel nach 7 bis 10 Werktagen fertig. Wenn es eilt, ist Express in 3 Werktagen oder sogar innerhalb von 24 Stunden möglich. Dazu kommt die Postlaufzeit.
Ja. Als ermächtigter Übersetzer fertige ich Übersetzungen an, die Standesämter, Ausländerbehörden, Gerichte, Jobcenter und Hochschulen in ganz Deutschland akzeptieren. Für die Verwendung im Ausland kann je nach Land zusätzlich eine Apostille oder Legalisation nötig sein.
Was genau erforderlich ist, hängt vom Land, von der Art des Dokuments und von der Stelle ab, bei der Sie es einreichen. Schicken Sie mir die Vorgaben, die Sie erhalten haben, einfach zusammen mit Ihren Unterlagen. Ich sage Ihnen dann, welche Schritte zur Übersetzung gehören und was Sie selbst bei der zuständigen Stelle beantragen müssen.
Für arabische Namen gibt es oft mehrere Schreibweisen, zum Beispiel Mohamed, Muhammad oder Mohammed. Damit alle Ihre Dokumente zusammenpassen, übernehme ich gern die Schreibweise aus Ihrem Reisepass, Aufenthaltstitel oder deutschen Ausweis; schicken Sie mir dazu einfach eine Kopie mit. Bei Urkunden aus Algerien, Marokko und Tunesien ist das häufig die französische Schreibweise. Auf Wunsch richte ich mich auch nach einer wissenschaftlichen Umschrift (DIN 31635).
Im Gegenteil: Da ich sowohl Arabisch als auch Französisch übersetze, erhalten Sie die komplette Urkunde aus einer Hand, mit einheitlicher Schreibweise der Namen und nur einem Bestätigungsvermerk.
Auf Anfrage ja, zum Beispiel für Unterlagen, die in Frankreich, Belgien oder Kanada vorgelegt werden. Klären Sie bitte vorher mit der empfangenden Stelle, ob sie eine in Deutschland beglaubigte Übersetzung akzeptiert.
Ja. Über den Sprachumschalter oben auf jeder Seite wechseln Sie zwischen Deutsch, Französisch und Arabisch. Ihre Anfrage können Sie in jeder dieser Sprachen stellen, ich antworte Ihnen gern in Ihrer Sprache.
Das ist in manchen Fällen möglich. Ich brauche dafür sowohl die vorhandene Übersetzung als auch das Ausgangsdokument. Ist die Übersetzung vollständig und korrekt, kann ich sie mit meinem Bestätigungsvermerk versehen; andernfalls erstelle ich eine neue Übersetzung.
Ja, schicken Sie mir solche Unterlagen zunächst zur Einschätzung. Ob und zu welchem Preis ich sie übersetzen kann, hängt von der Lesbarkeit und vom Verwendungszweck ab. Unleserliche Stellen werden in der Übersetzung transparent gekennzeichnet.
Urkunden sind fast immer in Hocharabisch verfasst. In Chatverläufen, Sprachnachrichten, Briefen oder handschriftlichen Notizen kommen dagegen oft Dialekte vor, etwa aus dem Maghreb, aus Ägypten, der Levante oder dem Irak. Senden Sie mir solche Texte gern zur Einschätzung.
Ihre Unterlagen behandle ich streng vertraulich. Beglaubigte und vertrauliche Texte übersetze ich selbst, ohne Online-Übersetzer oder KI-Dienste, an die Ihre Daten weitergegeben würden. Nach Abschluss des Auftrags werden Ihre Daten gemäß der Datenschutzerklärung gelöscht.
[z. B. per Überweisung nach Rechnung oder per PayPal, bitte ergänzen]
